Zur Herstellung von Polyurethanen werden unter anderem Diisocyanate verwendet. Nach EU-Verordnung 2020/1149 wurde nun ein Beschränkungsverfahren für die Herstellung und Nutzung von Produkten erlassen, die Diisocyanat enthalten. Das Prepolymer darf weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen und Gemischen industriell verwendet werden – mit der Ausnahme, dass der Konzentrationsgehalt von Diisocyanatmonomeren < 0,1 Gewichtsprozent beträgt. Alternativ können bei Überschreiten dieser Grenze auch Schulungen zum richtigen Umgang des Stoffs durchgeführt werden.

Unser Auftraggeber verwendet zur Herstellung seiner Polyurethanmontageklebstoffe derzeit noch Diisocyanate, die den Gewichtsanteil von 0,1 % überschreiten. Zur Anpassung des PU-Klebstoffs an die neue EU-Verordnung sucht der dtd für diesen Kundennun nach einem alternativen Prepolymer mit einem Diisocyanatmonomergehalt unterhalb des Grenzwerts, der weiterhin den Anforderungen zur Klebstoffherstellung entspricht.

Ziel:   Zukauf eines Polyurethan-Prepolymers mit niedrigem Monomergehalt zur Herstellung von Polyurethanmontageklebstoff oder kooperative Entwicklung eines passenden Prepolymers und anschließender Zukauf des von Seiten des gesuchten Industriepartners hergestellten Produkts.

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